Immobilienagentur Martina Busas

Ihre Agentur rund um den Immobilienverkauf.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Immobilienagentur Martina Busas ist u. a. als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit gelten diese Bedingungen.
  2. Die Maklercourtage ist verdient, sofern durch diese Tätigkeit ein Vertrag zustande kommt, und zuvor auch dann, wenn die Tätigkeit der Immobilienagentur Martina Busas für den Vertragsabschluss nicht allein ursächlich, jedoch mitursächlich, ist.
  3. Die Höhe der Provision (die Maklercourtage) ist abhängig von der speziellen Art des Rechtsgeschäfts und als Basissatz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%) zu verstehen. D.h. die Käuferprovision beträgt bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 4,76 % des Kaufpreises. Bei Vermietung, Verpachtung oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die vom Vermieter an die Immobilienagentur Martina Busas zu zahlende Provision 1,19 Monatsmieten. Bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz beträgt die, an die Immobilienagentur Martina Busas zu zahlende, Käuferprovision 4,76 % des Kaufpreises. Die vorstehend genannten Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Kunden an die Immobilienagentur Martina Busas zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
  4. Die provisionspflichtige Vermittlungstätigkeit auch für den anderen Vertragsteil ist ausdrücklich erlaubt.
  5. Die Immobilienagentur Martina Busas ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.
  6. Die Aufwandsentschädigungsklausel gilt für den Fall, dass der Hauptvertrag nicht wirksam zustande kommt. Dies folgt aus der gesetzlichen Regelung des § 652 II BGB. Genannt sei hier Ersatz der Kosten für Inserate, Wegekosten, Telefonkosten, nicht aber z.B. Arbeitszeit oder Gewinn. Die Immobilienagentur Martina Busas ist unverzüglich zu unterrichten, wenn der erteilte Auftrag gegenstandslos wird oder von Kundenseite kein Interesse am angebotenen Objekt (mehr) besteht, damit unnötige weitere Aufwendungen vermieden werden.
  7. Die von der Immobilienagentur Martina Busas gelieferten Angaben zum Objekt stammen vom ursprünglichen Anbieter (Eigentümer, Vermieter, Rechtsinhaber usw.). Die Immobilienagentur Martina Busas kann trotz großer Sorgfalt auf ihrer Seite keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig und vollständig sind, sowie dass das Objekt im Augenblick des Zugangs der Offerte noch verfügbar ist; die Offerte des Objekts erfolgt freibleibend und unverbindlich. Die Angaben sind vom Kunden vor Abschluss des Hauptvertrages zu überprüfen.
  8. In allen Fällen und unabhängig vom Rechtsgrund haftet die Immobilienagentur Martina Busas für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss in Hinblick auf leichte Fahrlässigkeit erfolgt unter der Bedingung, dass keine Beschränkung bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten soll. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.
  9. Der Inhalt der Offerte ist vertraulich und nur für den von der Immobilienagentur Martina Busas vorgesehenen Empfänger bestimmt. Ohne schriftliche Zustimmung durch die Immobilienagentur Martina Busas dürfen Angebote nicht an Dritte weitergegeben werden. Gibt der Kunde als Erstempfänger des Angebotes dieses unbefugt an einen Dritten weiter und wird dann mit diesem der Hauptvertrag geschlossen, ist der Kunde verpflichtet, die Maklerprovision in voller Höhe zu zahlen.
  10. Die Immobilienagentur Martina Busas hat Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden. Nehmen die Parteien des Hauptvertrages aufgrund der Tätigkeit der Immobilienagentur Martina Busas direkte Verhandlungen auf, ist bei Vertragsschluss auf die Tätigkeit der Immobilienagentur Martina Busas Bezug zu nehmen. Insbesondere ist dann im Hauptvertrag ein direkter Courtageanspruch der Immobilienagentur Martina Busas gegen die Partei zu begründen, die die Courtage zu zahlen hat. Verursacht ein Verstoß hiergegen einen Schaden bei der Immobilienagentur Martina Busas, ist dieser vom Kunden zu erstatten. Der Schaden wird in Höhe der Courtage widerleglich vermutet. Inhalt und Ergebnis der Verhandlungen sind der Immobilienagentur Martina Busas sofort und unaufgefordert mitzuteilen.
  11. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist an dem Sitz der Immobilienagentur Martina Busas für Kunden, die Vollkaufleute oder ohne Wohnsitz in Deutschland sind. Es gilt deutsches Recht.
  12. Alle auf unserer Internetseite befindlichen Fotos und Texte dürfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der Immobilienagentur Martina Busas verwendet, kopiert oder vervielfältigt werden.

Stuttgart, den 03.03.2019

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