Die Immobilienagentur Martina Busas ist u. a. als Nachweis- und/oder
Vermittlungsmakler tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit gelten diese Bedingungen.
Die Maklercourtage ist verdient, sofern durch diese Tätigkeit ein Vertrag zustande
kommt, und zuvor auch dann, wenn die Tätigkeit der Immobilienagentur Martina
Busas für den Vertragsabschluss nicht allein ursächlich, jedoch mitursächlich, ist.
Die Höhe der Provision (die Maklercourtage) ist abhängig von der speziellen Art des
Rechtsgeschäfts und als Basissatz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%) zu verstehen. D.h. die Käuferprovision beträgt bei
Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 4,76 % des Kaufpreises.
Bei Vermietung, Verpachtung oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die
vom Vermieter an die Immobilienagentur Martina Busas zu zahlende Provision 1,19
Monatsmieten. Bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz beträgt die, an die
Immobilienagentur Martina Busas zu zahlende, Käuferprovision 4,76 % des
Kaufpreises. Die vorstehend genannten Provisionssätze sind mangels
abweichender Vereinbarung vom Kunden an die Immobilienagentur Martina Busas
zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine
andere Provision ausgewiesen ist.
Die provisionspflichtige Vermittlungstätigkeit auch für den anderen Vertragsteil ist
ausdrücklich erlaubt.
Die Immobilienagentur Martina Busas ist berechtigt, weitere Makler bei der
Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.
Die Aufwandsentschädigungsklausel gilt für den Fall, dass der Hauptvertrag nicht
wirksam zustande kommt. Dies folgt aus der gesetzlichen Regelung des § 652 II
BGB. Genannt sei hier Ersatz der Kosten für Inserate, Wegekosten, Telefonkosten,
nicht aber z.B. Arbeitszeit oder Gewinn. Die Immobilienagentur Martina Busas ist
unverzüglich zu unterrichten, wenn der erteilte Auftrag gegenstandslos wird oder
von Kundenseite kein Interesse am angebotenen Objekt (mehr) besteht, damit
unnötige weitere Aufwendungen vermieden werden.
Die von der Immobilienagentur Martina Busas gelieferten Angaben zum Objekt
stammen vom ursprünglichen Anbieter (Eigentümer, Vermieter, Rechtsinhaber
usw.). Die Immobilienagentur Martina Busas kann trotz großer Sorgfalt auf ihrer
Seite keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig und vollständig
sind, sowie dass das Objekt im Augenblick des Zugangs der Offerte noch verfügbar
ist; die Offerte des Objekts erfolgt freibleibend und unverbindlich. Die Angaben sind
vom Kunden vor Abschluss des Hauptvertrages zu überprüfen.
In allen Fällen und unabhängig vom Rechtsgrund haftet die Immobilienagentur
Martina Busas für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Der Ausschluss in Hinblick auf leichte Fahrlässigkeit
erfolgt unter der Bedingung, dass keine Beschränkung bei einer Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gelten soll. Die Verjährung richtet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen
Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens
jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.
Der Inhalt der Offerte ist vertraulich und nur für den von der Immobilienagentur
Martina Busas vorgesehenen Empfänger bestimmt. Ohne schriftliche Zustimmung
durch die Immobilienagentur Martina Busas dürfen Angebote nicht an Dritte
weitergegeben werden. Gibt der Kunde als Erstempfänger des Angebotes dieses
unbefugt an einen Dritten weiter und wird dann mit diesem der Hauptvertrag
geschlossen, ist der Kunde verpflichtet, die Maklerprovision in voller Höhe zu
zahlen.
Die Immobilienagentur Martina Busas hat Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss
des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminmitteilung sowie auf eine
Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden. Nehmen die Parteien des
Hauptvertrages aufgrund der Tätigkeit der Immobilienagentur Martina Busas direkte
Verhandlungen auf, ist bei Vertragsschluss auf die Tätigkeit der Immobilienagentur
Martina Busas Bezug zu nehmen. Insbesondere ist dann im Hauptvertrag ein
direkter Courtageanspruch der Immobilienagentur Martina Busas gegen die Partei
zu begründen, die die Courtage zu zahlen hat. Verursacht ein Verstoß hiergegen
einen Schaden bei der Immobilienagentur Martina Busas, ist dieser vom Kunden zu
erstatten. Der Schaden wird in Höhe der Courtage widerleglich vermutet. Inhalt und
Ergebnis der Verhandlungen sind der Immobilienagentur Martina Busas sofort und
unaufgefordert mitzuteilen.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist
an dem Sitz der Immobilienagentur Martina Busas
für Kunden, die Vollkaufleute
oder ohne Wohnsitz in Deutschland sind.
Es gilt deutsches Recht.
Alle auf unserer Internetseite befindlichen Fotos und Texte dürfen nur mit der
schriftlichen Zustimmung der Immobilienagentur Martina Busas verwendet, kopiert
oder vervielfältigt werden.